- Warum „Schnucki“ und „B.B.“ erben dürfen
- Testament vs. gesetzliche Erbfolge
- Dann lohnt sich ein Testament
- Basics für dein Testament
„B.B. bekommt alles“ – warum ein Zettel mit Spitzname als Testament ausreicht
Hinter der Theke einer Kneipe in Ostfriesland – zusammen mit einigen unbezahlten „Deckeln“ von Gästen – fand die Partnerin des verstorbenen Wirts einen Zettel, auf dem stand: „B.B. bekommt alles.“ „B.B.“ war der Spitzname der Partnerin. Der Zettel selbst stammte vom Bestellblock der Kneipe.
Das Oberlandesgericht Oldenburg sagt: Das reicht für ein wirksames Testament. „B.B.“, so habe der Mann nur seine Partnerin genannt und das schon sehr lange. Auch ein „Schnucki bekommt alles“ wäre nach diesem Maßstab wohl kein Problem gewesen.
Dass der verstorbene Wirt den Zettel hinter seiner Theke aufbewahrt habe, tue dem ganzen keinen Abbruch, denn dort bewahrte er ja auch andere für ihn wichtige Unterlagen auf – wie die unbezahlten „Deckel“ seiner Gäste. Und auch was das Papier angeht, sind die Richter großzügig: Theoretisch ist sogar eine Tischplatte ein taugliches Schreibpapier …
SWR3 Rechtsexperte Frank Bräutigam zeigt im Video, worauf es beim Testament ankommt: 👇
Was ist überhaupt ein Testament?
Du hast das Recht, zu entscheiden, was nach deinem Tod mit deinem Vermögen geschieht. Diese Freiheit wird sogar vom Grundgesetz geschützt, durch die sogenannte Testierfreiheit. Eine Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen, ist das Testament. Darin kannst du regeln, wer dich beerben soll.
Kein Testament heißt: gesetzliche Erbfolge
Wenn du nichts regelst, dann tritt automatisch die sogenannte „gesetzliche Erbfolge“ ein. Da ist die Faustregel: Das Erbe wird unter Verwandten und Ehegatten aufgeteilt.
Erstmal zu den Verwandten. Die werden in sogenannte Ordnungen sortiert:
- Erben erster Ordnung: Das sind deine Kinder.
- Erben zweiter Ordnung: Dazu gehören deine Eltern, deine Geschwister und deren Kinder. Wer also kinderlos ist, dessen Erbe geht an die Eltern. Lebt ein Elternteil nicht mehr, geht dieser Teil auf die Geschwister über. Leben beide Eltern nicht mehr, bekommen die Geschwister alles. Leben Eltern und Geschwister nicht mehr, sind die Kinder der Geschwister dran, also Neffen und Nichten.
- Erben dritter Ordnung: Logisch, als nächstes kommen die Großeltern. Und – falls die nicht mehr leben – deren Geschwister, deine Großtanten und -onkel.
So erben Ehegatten:
Ehegatten gehören – wie gesagt – nicht zu den Verwandten. Sie stehen „daneben“ und bekommen ebenfalls einen Teil, egal, ob die Erben erster Ordnung oder die Erben dritter Ordnung an der Reihe sind. Ein Beispiel: Du bist verheiratet und hast zwei Kinder. So etwas wie ein Testament hast du nicht, also tritt nach deinem Tod die gesetzliche Erbfolge ein. Dann erbt der Ehegatte ein Viertel, den Rest bekommen die zwei Kinder zu gleichen Teilen.
Wie ist die Rechtslage? „Eltern haften (immer) für ihre Kinder“: Mythos oder Gesetz?
Ihr kennt es alle: Das gelbe Schild mit der schwarzen Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“. Sehr beliebt an Baustellen und Spielplätzen. Aber stimmt das überhaupt? Hier gibts den Check!
Ein Testament verfassen
Wenn du diese Regelung nicht möchtest, dann kannst du ein Testament aufsetzen und selbst festlegen, wer welchen Teil deines Erbes bekommt. Der Vorteil: Damit kannst du auch Leute bedenken, die eigentlich leer ausgehen würden, zum Beispiel Freunde oder Cousinen. Oder du kannst Gegenstände verteilen, nach dem Motto: „Meine Cousine Anna soll meinen Mini Cooper bekommen.“
Eine weitere Möglichkeit: Jemanden enterben, der nach der gesetzlichen Erbfolge erben würde, aber nicht erben soll. Dein Testament kannst du sogar selbst schreiben, ohne Anwalt oder Notar. Dafür musst du aber volljährig sein. Du kannst auch zu einem Notar gehen, der dich berät, das Testament verfasst und beurkundet, beides ist möglich.
Gerade wenn es viel zu vererben gibt, lohnt es sich aber, auf Nummer sicher zu gehen und sich beraten zu lassen.

So kannst du selbst ein Testament aufsetzen
Wenn du dich für ein „Do-it-yourself-Testament“ entscheidest, solltest du einiges beachten. Klar könntest du dein Schnucki auch mit „Schnucki bekommt alles“ als Erben einsetzen, das hat der Fall vom OLG Oldenburg gezeigt. Wenn du aber vermeiden möchtest, dass sich potenzielle Erben vor Gericht darum streiten, was du wirklich wolltest und wen du wirklich meintest, solltest du dich an die Basics halten:
- Handschriftlich: Du musst das ganze Testament handschriftlich, mit Füller oder Kugelschreiber verfassen. Dafür nimmst du am besten einen weißen Zettel, keinen Bestellblock und keine Serviette oder Briefumschlag. Du kannst auch nicht jemand anderes schreiben lassen, der Erblasser selbst muss den Stift führen. Auch wenn du eine Sauklaue hast: Lesbar muss es schon sein. Wenn du zu unleserlich schreibst, kann dein Testament schlimmstenfalls unwirksam sein.
- Unterschrift: Natürlich musst du dein Testament auch unterschreiben, und zwar ebenfalls handschriftlich, am besten mit Vor- und Nachnamen.
- Datum und Ort: Ebenfalls ratsam ist es, das Datum der Errichtung des Testaments und den Ort, an dem du es geschrieben hast, hinzuzufügen.