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Christian Kreutzer
Christian Kreutzer
Cornelia Stenull
Cornelia Stenull

Medikamente werden 2024 digital per E-Rezept verschrieben, Cannabis soll legal werden, Mindestlohn und Bürgergeld steigen. Wir führen euch durch den Dschungel der Neuheiten:

Pflege, Gesundheit, Soziales:


Einkommen, Steuern, Preise:


Öffentlicher Nah- und Fernverkehr:


Wärme und Energie:


Verbraucherrechte und Umweltschutz:


Die wichtigsten Änderungen für Autofahrer:

Pflegegeld steigt

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Pflegekasse zahlt höhere Zuschläge

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.175 Euro pro Monat steigen.

Klinik-Atlas startet im April

Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1.700 Klinikstandorten informieren.

Vertragsärzte müssen E-Rezepte ausstellen

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente ein elektronisches Rezept (E-Rezept) auszustellen. Für diese Arzneimittel galt bislang der rosafarbene Rezeptschein. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte. Ihr E-Rezept können sie in allen Apotheken einlösen – mit der App auch in Online-Apotheken. Bei gesetzlich Versicherten läuft das E-Rezept über die Gesundheitskarte. Privatversicherte können Apps ihrer Krankenkassen verwenden.

Das digitale Rezept enthält alle Angaben, die auch bisher ein Rezept auf Papier hatte – also welcher Arzt für welchen Patienten welches Medikament verordnet hat. Beim Einlösen des E-Rezepts über die Versichertenkarte und das Kartenlesegerät in der Apotheke ist keine PIN nötig. Das E-Rezept selbst ist nicht auf der Karte gespeichert, sondern auf einem zentralen Server.

Für die kostenfreie E-Rezept-App von Gematik braucht ihr eure Versichertenkarte, die dazugehörige PIN und ein Smartphone, das den NFC-Übertragungsstandard unterstützt. Über die App könnt ihr das digitale Rezept dann auch vorab an die Apotheke senden und später das Medikament abholen. Über diesen Weg können ihr eure Arzneimittel auch bei einer Online-Apotheke bestellen.

Brustkrebs-Früherkennung: Altersobergrenze steigt um sechs Jahre

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ab dann sollen sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden können.

Neuer Text auf Medikamenten

Schon ab 27. Dezember gibt es eine leicht abgeänderte Form des generischen Textes auf den Medikementenverpackungen: In der angepassten Version werden die Wörter „und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ durch „und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“ ersetzt.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.

Minijobber dürfen mehr verdienen

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Bürgergeld steigt deutlich

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6.612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.

Kein Elterngeld mehr für Leute mit diesen Jahreseinkommen

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegt. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.

Einfach und verständlich erklärt Was sind Kindergeld, Elterngeld und Co. – der Leitfaden für frischgebackene Eltern

Ihr seid frischgebackene Eltern oder werdet bald welche? Doch zwischen Elternzeit, Elterngeld, Kinderzuschlag und Partnerschaftsbonus versteht ihr nur noch Bahnhof? Dann haben wir für euch den Überblick und erklären alles einfach und verständlich – versprochen!

Pflegekräfte bekommen mehr Geld

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

Arbeitgeber können Inflationsausgleichsprämie noch ein Jahr länger zahlen

Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3.000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.

Azubilohn steigt

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Normale Steuer bei Restaurantbesuchen kommt zurück

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.

Restaurantbesuch wird teurer Mehrwertsteuer in der Gastro ab Januar wieder höher: Geht ihr dann noch essen? Hier abstimmen!

Wer ab Januar in Restaurants oder Kneipen geht, muss mehr bezahlen. Die Mehrwertsteuer in der Gastro wird zu Jahresbeginn angehoben. Die Gastro-Branche fürchtet eine Pleitewelle.

Deutschlandticket könnte teurer werden

Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.

Frankfurt-Mannheim: Riedbahnstrecke wird wegen Sanierung geschlossen

Die Riedbahn-Strecke zwischen Mannheim und Frankfurt ist zunächst vom 1. bis 22. Januar gesperrt. Am 15. Juli beginnt die Deutsche Bahn dann mit der Generalsanierung der Riedbahn. Dann bleibt die Strecke bis zum 14. Dezember gesperrt. Züge werden umgeleitet, und es gibt Schienenersatzverkehr. Hier gehts zur Info-Seite der Bahn.

Riedbahn-Sanierung 🚆❌ Achtung, Bahnstrecke zwischen Mannheim und Frankfurt fünf Monate gesperrt!

Die Riedbahn – die Bahnstrecke zwischen Frankfurt und Mannheim – ist ab 15. Juli gesperrt. Das hat größere Auswirkungen – auch auf andere Strecken.

Heizungsgesetz zu Heizungen bei Neubauten tritt in Kraft

Die ersten Regelungen des lange umstrittenen Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten (!) innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein; klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten.

Der maximale Fördersatz für den Einbau von Heizungen soll von 40 Prozent auf 75 Prozent aufgestockt werden. 30 Prozent Förderung soll demnach jeder Eigentümer erhalten können, der eine klimafreundliche Heizung einbaut. Weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Außerdem gibt es einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 25 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Die Säulen sind kombinierbar auf maximal 75 Prozent.

SWR3-Reporterin Katha Jansen erklärt, für wen jetzt was gilt:

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Nachrichten Heizungs-Regeln ab dem 1.1.24

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Katha Janssen mit dem Überblick.

Ab 1. Januar tritt das neue Gesetz in Kraft Heizungsgesetz gilt ab 2024: Was bedeutet das jetzt für mich?

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz, das ab 2024 für Gas- und Ölheizungen gilt? Hier gibt es einen Überblick darüber, was du für deine Heizung und zur Wärmepumpe wissen solltest.

Umsatzsteuer für Gas und Wärme steigt wieder

Ähnlich wie bei den Steuern für Restaurantbesuche, sieht es auch bei Gaslieferungen und Fernwärme aus: Da war die Umsatzsteuer im Oktober vergangenen Jahres auf sieben Prozent gesenkt worden. Anfang März soll sie wieder auf 19 Prozent angehoben werden.

Was sich sonst bei Strom und Gas ändert, liest du hier:

Der Staat erleichtert die Anmeldung von Balkonkraftwerken

Die Installation sogenannter Balkonkraftwerke, also Steckersolargeräte, soll ab dem 1. Januar 2024 leichter werden. Die komplizierte Anmeldung der Mini-Solaranlagen über die Netzbetreiber soll dann der Vergangenheit angehören. Eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur soll in Zukunft ausreichen.

Auch können die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig. Das Solarpaket I der Bundesregierung soll noch vor Weihnachten abschließend beschlossen werden.

Möglichkeiten für Mieter Balkonkraftwerk – was muss ich beachten und ab wann lohnt es sich?

Unabhängig von öffentlichem Stromnetz sein wegen des Krieges Russlands gegen die Ukraine? Die Nachfrage nach Solaranlagen steigt seit Kriegsbeginn. Was ist sinnvoll, worauf muss ich achten?

Cannabis soll legal werden

Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

Hersteller zu einheitlichen Ladekabeln verpflichtet

Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024.

Elektronischer Reisepass ersetzt Kinderreisepass

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass ersetzt werden. Der soll dann auch länger gültig sein – übrigens weltweit. Eltern müssen dafür leider mehr zahlen: Der elektronische Reisepass ist mit 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

Herkunft von Fleisch muss klarer gekennzeichnet werden

Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

Neues Einwegpfand auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmixgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Einweg-Plastikflaschen verkauft werden. Es liegt, wie auch bei anderen Getränken bei 25 Cent.

Diese Jahrgänge müssen jetzt ihren Führerschein endgültig umtauschen

Alle, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind und noch den rosafarbenen oder grauen Führerschein haben, müssen ihn jetzt umtauschen. Letzter Tag ist der 19.1.2024. Dafür gibt es dann einen fälschungssicheren Führerschein im Scheckkarten-Format. Mit dem alten riskiert man ab dann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro – und muss dann nochmal zur Polizei, den neuen Führerschein vorlegen. 

Spritpreise könnten steigen

Weil am 1. Januar 2024 die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft tritt, könnten auch die Benzinpreise steigen. Die CO2-Steuer klettert von 30 auf 40 Euro pro Tonne. Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie geht davon aus, dass Benzin und Diesel dadurch im Schnitt um etwa drei Cent pro Liter teurer werden. 

Winterreifen: Alpine-Symbol wird Pflicht

Ab Oktober 2024 werden bei Pkw nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) als solche anerkannt. Die M+S-Kennzeichnung reicht dann nicht mehr aus. Hält man sich nicht daran, drohen bis zu 80 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.

E-Auto-Förderung endet

Die staatliche Förderung von E-Autos ist bereits Mitte Dezember ausgelaufen. Bis dahin eingegangene Anträge sollen aber noch bearbeitet werden.

Nach langen Verhandlungen hatten die Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP Mitte Dezember eine Grundsatzeinigung darüber getroffen, wie nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher gestopft werden. Das betrifft den Kernhaushalt sowie den Klima- und Transformationsfonds (KTF) – aus dem auch die Förderung für E-Autos finanziert wird.

Neu zugelassene Autos bekommen eine „Blackbox

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie bei Blackboxen in Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.

Weitere Fahrassistenzsysteme für neu zugelassene Autos: Das alles müssen sie ab Juli „intus“ haben

Ebenfalls ab 7. Juli werden nach ADAC-Angaben folgende weiteren Fahrerassistenzsysteme Pflicht (vieles wird ja jetzt schon verbaut), wenn ein Auto neu zugelassen wird: ein Notfall-Spurhalteassistent, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), Müdigkeitswarner beziehungsweise Aufmerksamkeitsüberwachung, Abbiegeassistent und Kollisionswarner, eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre, ein Notbremslicht, ein Rückfahrassistent sowie autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge.  

Forum KI am Steuer – Wann kommt das Autonome Fahren?

Hans-Jürgen Mende diskutiert mit
Don Dahlmann, Autor und Mobilitätsexperte
Jens Dralle, Ressortleiter Test & Technik bei der Autozeitschrift auto motor und sport
Sven Lanwer, Bereichsleiter für Fahrerassistenzsysteme bei Bosch

SWR2 Forum SWR2

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